Anton Seidl
Altenhof 16
5622 Goldegg
Gemeinde Goldegg im Bezirk Sankt Johann im Pongau im Bundesland Salzburg in Österreich
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Allgemeine Information zu Personalverrechner, Buchhalter in Altenhof / Goldegg / Sankt Johann im Pongau / Pinzgau-Pongau / Salzburg
Die Personalverrechnung ist ein sensibler Bereich – nicht nur, weil persönliche Löhne und Gehälter streng vertraulich sind, sondern auch weil Fehler teuer werden können. Der Tätigkeitsbereich der Personalverrechnung umfasst die monatliche Abrechnung der Löhne und Gehälter für Mitarbeiter des Klienten, die Kommunikation mit der Gebietskrankenkasse, dem Finanzamt und den Gemeinden, sowie laufende An- und Abmeldungen. Die Lohnverrechnung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Ohne Buchhaltung hätte ein Betrieb kaum einen Überblick über seine Finanzen. Buchhalter leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der Unternehmen und unterstützen die Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs. Die einfache Buchhaltung ist eine reine Einnahmen- und Ausgaben-Gegenüberstellung und wird bei Kleinunternehmen bzw. bei entsprechenden Gewinn- und Umsatzgrenzen angewendet.
Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.
Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.