Gabriele-Maria Schwaiger
Gransdorf 3
5165 Berndorf
Gemeinde Berndorf bei Salzburg im Bezirk Salzburg-Umgebung im Bundesland Salzburg in Österreich
Allgemeine Information zu Personalverrechnerin, Buchhalterin in Berndorf bei Salzburg / Salzburg-Umgebung / Salzburg und Umgebung / Salzburg
Die Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen. Lohnverrechnung zählt heute zu den komplexesten Themen im Bereich Rechnungswesen. Das Lohnkonto eines Arbeitnehmers enthält persönliche Daten sowie alle Abrechnungsdaten.
Die Buchhaltung ist die Grundlage der Rechnungslegung und damit der wichtigste Teilbereich des Rechnungswesens. Der Buchhalter erledigt die anfallenden Arbeiten in der Buchhaltung, in der Kostenrechnung sowie des Jahresabschlusses zuverlässig, zeitgerecht und kundenorientiert. Allgemein gesprochen ist die Buchhaltung die Gesamtheit aller Geschäftsbücher des Rechnungswesens.
Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen aus Leistungen, Materialeinkauf, Lohnkosten, Wertminderung von Vermögenswerten durch Abnutzung und vieles anderes mehr, wobei die Aufzeichnung chronologisch erfolgt. In ihrer Gesamtheit bildet die Buchhaltung die Grundlage für die Gewinnermittlung, Quartalsabschlüsse und den Jahresabschluss für die Steuererklärung.
Die Personalverrechnung ( Lohnverrechnung ) umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und weitere abgabenrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. Personalverrechner und Personalverrechnerinnen sind mit der Abrechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter der MitarbeiterInnen von Unternehmen, der Berechnung und Abführung der Personalausgaben (vor allem Krankenkassenbeiträgen und Lohnsteuern) sowie verschiedenen anderen Personalangelegenheiten (Ausstellen von Krankenscheinen, Lohnbestätigungen, Korrespondenz u.a.m.) befasst. Die Lohnberechnung erfolgt auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Vereinbarungen; Basis der Lohnbruttosumme sind die geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich allfälliger Zulagen, Überstundenleistungen und Freizeitvergütungen.