Fahrschule Sankt Johann im Pongau
In einer Fahrschule werden theoretische und praktische Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs (KFZ) gelehrt. Es werden unterschiedliche Angebote (z.B. L17, Mopedausweis, B-Führerschein, A-Schein, LKW, usw.) für die Fahrausbildung angeboten, da die Bedürfnisse jedes einzelnen unterschiedlich sind. Fahrlehrer bringen ihren SchülerInnen das Bedienen und Fahren von Personen-, Lastkraftfahrzeugen oder Motorrädern bei. Im praktischen Unterricht (Fahrstunden) begleiten sie ihre SchülerInnen in den Ausbildungsfahrzeugen (PKW, LKW, Bus, Motorrad u. a.). Fahrschullehrer dürfen zu dem praktischen auch den theoretischen Unterricht (technische Grundlagen, Verkehrsvorschriften) in der Fahrschule abhalten.
Hier finden Sie ein Verzeichnis von Fahrschulen in Sankt Johann im Pongau. Derzeit gibt es 5 Adress-Einträge für Fahrschule im Bezirk Sankt Johann im Pongau, inklusive Strasse, Hausnummer, Postleitzahl (PLZ) und Ort. Zumeist auch mit Telefon und Handynummer, Fax, Email-Adresse und Website bzw. Homepage.
Mag. Arnold Moises
5600 St. Johann, Industriestraße 9
Fahrschule, Unternehmensberater in Reinbach / Sankt Johann im Pongau / Pinzgau-Pongau / Salzburg
Dipl.-Ing. Sabine Stipek - Fahrschule Stipek
5500 Bischofshofen, Neue Heimat 4
Fahrschule in Bischofshofen / Sankt Johann im Pongau / Pinzgau-Pongau / Salzburg
Mag. Arnold Moises
5600 St. Johann im Pongau, Hubstraße 4
Fahrschule, Unternehmensberater in Rettenstein / Sankt Johann im Pongau / Pinzgau-Pongau / Salzburg
Dipl.-Ing. (FH) Alexander Zaunschirm - Fahrschule Zaunschirm
5600 St. Johann, Industriestraße 33
Fahrschule, Autovermietung in Reinbach / Sankt Johann im Pongau / Pinzgau-Pongau / Salzburg
Christian Pewny - Fahrschule Pewny Christian Pewny
5550 Radstadt, Hofhaimergasse 13
Fahrschule, Autovermietung in Radstadt / Sankt Johann im Pongau / Pinzgau-Pongau / Salzburg
Fahrlehrer und Fahrschullehrer vermitteln den Fahrschülern jene Kenntnisse, die für den gefahrlosen Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder Motorrades Voraussetzung sind. Dabei sind Fahrlehrer für den praktischen Unterricht, Fahrschullehrer hingegen in erster Linie für den theoretischen Unterricht zuständig.
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
erklären, wie ein Kraftfahrzeug zu bedienen ist, welche Bedeutung die Kontrolleinrichtungen (z.B. Benzinuhr, Öldruckmesser, ABS-Funktionstüchtigkeitsmesser) haben und wie die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs vor Fahrantritt überprüft werden muss. Ebenso üben sie mit den FahrschülerInnen das sichere Lenken des Fahrzeuges.
Fahrschullehrerinnen und Fahrschullehrer
vermitteln in der Fahrschule die notwendigen rechtlichen und technischen Fähigkeiten und bereiten die FahrschülerInnen auf die EDV-gestützte amtliche theoretische Lenkerprüfung vor. Außerdem sind FahrschullehrerInnen berechtigt, ebenfalls praktischen Fahrunterricht zu erteilen.